Hallo Efrakin,
ich muß gestehen, daß ich manches an Deinem Posting etwas schwer nachvollziehen kann. Möglw. liegt das aber einfach an Deinem Schreibstil, der für mich ungewohnt ist.
Also, Ihr habt ein 8-jähriges Kind, Du bist alleinerziehungsberechtigt ( warum? ) und Euer Kind soll zum ersten Mal mit dem Vater in Urlaub fahren, ohne daß Personen dabei sind, denen Du besonders vertraust. Verstehe ich das richtig?
Und desweiteren bist Du der Meinung, daß ein 8-jähriges Kind noch nicht allein schlafen kann, sondern ständige Aufsicht braucht, wenn ich das richtig interpretiere.
Davon unabhängig gibt es offenbar Streit zwischen Dir und der neuen Partnerin Deines Ex, welcher sich sogar bis hin zu persönlichen Beleidigungen gesteigert hat. Möglw. wird der auch noch, zumindest z.T., über das Kind ausgetragen.
Soweit richtig?
Das sind also mehrere verschiedene Problematiken, teils auf Paarebene, teils auf Elternebene, die man so gut es geht, auseinanderhalten sollte.
Ich denke, ein 8-jähriges Kind kann durchaus allein übernachten, sofern das in einer bekannten und relativ vertrauten Situation stattfindet.
Also die erste Nacht in einem fremden Bett sollte schon gesichert sein, daß ein Elternteil im gleichen Wohnbereich ist und notfalls nach dem Kind schauen kann, falls es unerwartet wach wird und sich erst orientieren muß.
Dann sollte das Kind aber in der Lage sein, sich darauf zu verlassen, daß es sicher untergebracht ist und darauf vertrauen kann.
Insofern ist "Antwort des Vaters" aus Deinem Posting durchaus verständlich, vorausgesetzt, daß er es auch so gemeint hat, wie er es sagte.
Eine andere Sache, sind die von Dir angeführten Beleidigungen, Unterstellungen u.s.w.
In einem persönlichen Gespräch unter den Beteiligten ist das deren Sache ( schlimm genug unter Erwachsenen Menschen ), aber in Gegenwart des Kindes ein absolutes "geht gar nicht".
Unabhängig davon ob es nun ein "Mißbrauch" ist ( ich vermute Du meinst, daß die Partnerin des Ex das Kind vorsätzlich beeinflussen will ), oder lediglich eine Rücksichtslosigkeit, wird das Kind dadurch manipuliert und in Loyalitätskonflikte gezogen, da es sich ja mit jedem gut stellen, oder zunmindest keinen Ärger riskieren will.
Inwiefern das etwas damit zu tun hat, daß Du vor einiger Zeit Kontakte zum Vater zu beschränken versucht hast ( was auch nicht unbedingt gerade gut für das Kind gewesen sein muß ) ist nicht klar dargestellt.
Daß ein Kind nach einem Kontakt, der nur eingeschränkt und wohlmöglich reglementiert stattfindet, emotional sehr belastet ist, ist eine normale Reaktion, es liebt ja üblicherweise beide Eltern und kann derartige Restriktionen nicht verstehen.
Du schreibst, es hätte Dir Dinge anvertraut, die Dir weh getan haben.
Warum? Worum ging es dabei?
Und inwiefern hat das etwas mit Deiner Sorge um das Kind zu tun?
Ich zitiere mal
Zitat
mir gingen Szenarien durch dem Kopf..meine Tochter im Hotelzimmer allein über zwei, drei Stunden des Nachts... Das konnte ich nicht verantworten
Nun, normalerweise brauchst Du das auch nicht, denn in dem Moment muß der Vater das verantworten.
Warum zweifelst Du an seiner Fähigkeit dazu? Hat es Vorfälle gegeben, die diesen Zweifel untermauern?
Wenn jemand allerdings, egal ob das etwas mit mit der familienechtlichen Sache zu tun hat, oder nicht, Dich mehr oder weniger öffentlich beleidigt, diffamiert o.ä., kannst Du selbstverständlich etwas dagegen tun.
Sofern Du es nachweislich belegen kannst, gibt es eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten, von Strafanzeige bis zur Unterlassungsklage.
Mit derartigem sollte man aber m.E. nicht vorschnell sein, sondern nur darauf zurückgreifen, wenn es wirklich angezeigt ist ( also nicht um einfach mal zurückzuschlagen, da dadurch der Konflikt möglw. nur verschärft würde ).
Noch wichtiger ist m.E aber, derartiges niemals als Drohmittel zu verwenden. Also kurz gesagt: lieber gar nicht, wenn dann aber ohne Vorwarnung agieren.
In der Familiensache ist es noch etwas komplizierter.
Die Eltern sind ja verpflichtet, sich einvernehmlich zu einigen und alles zu unterlassen, was das Verhältnis des anderen Elternteils zum Kind negativ beeinflussen könnte.
Können sie das nicht, muß das Gericht auf entsprechenden Antrag eine Entscheidung treffen.
Wobei auch da eine sehr große Entscheidungsbandbreite vorliegt.
Und was das Gericht glaubt, was es als Beweismittel zulässt und wie es sie bewertet, ist von sehr vielen Faktoren abhängig, die den betroffenen Parteien oftmals völlig unklar sind.
Sehr leicht wird eine Begutachtung angeordnet, die die Sache dann erst richtig durcheinander bringt und in die Eskalation treibt.
Manche Eltern meinen auch, sie könnten Zeugen anmelden und Bilder und Videos als Beweise vorlegen, die dann aber von Gericht überhaupt nicht beachtet werden. Statt dessen hört der Richter sich möglw. äußerst interessiert die Aussagen von Jugendamtsmitarbeitern an, die überhaupt keine Ahnung vom Fall haben oder sogar ihre seltsame Phantasie zur Aussage vor Gericht machen.
Das alles gilt es dabei zu bedenken, um sich nicht, zum Schaden des Kindes in Situationen zu begeben, die man nicht überblickt und auch nicht kontrollieren kann.
Was in jedem Fall sehr nützlich ist, ist eine chronologische, auf Fakten und Vörgängen basierende Fallbeschreibung, die möglichst wenig Wertungen enthalten sollte.
Diese sollte einerseits so knapp wie möglich sein, andererseits aber die wichtigsten Daten und Ereignisse enthalten.
Sie sollte wo es geht die Begrifflichkeiten enthalten, die auch in den offiziellen Schreiben und Beschlüssen stehen, um Mißverständnisse zu vermeiden, denn ein einziger falscher Ausdruck kann das Verständnis schon so beeinflussen, daß man falsche Hinweise und Tipps bekommt, die im Endeffekt de Sache sehr schaden können.
Eine Art "Drehbuch" des Falles also, von der Vorgeschichte, bis zur aktuellen Entwicklung, das man immer wieder braucht, egal mit wem man den Fall besprechen möchte.
Auch als Gedankenstütze für einen selbst.
Zum Umgang mit der Gegenseite, dem Jugendamt oder anderen Institutionen:
Alle Beteiligten und Mitwirkenden im Famililienrechtsfall sind auch nur Menschen, mit ganz "normalen" Schwächen und Fehlern.
Möglw. erzählen sie nach einem Kontakt oder Gespräch hinterher woanders ( z.B. vor Gericht ) etwas ganz anderes, als Du meinst mit ihnen besprochen zu haben.
Dagegen gilt es sich abzusichern.
Gehe also, wenn es irgend möglich ist, immer mit einem Beistand zur derartigen Kontakten und bestehe auf ein Protokoll, daß sofort allen Anwesenden unterschrieben auszuhändigen ist.
Da das oftmals verweigert werden wird, fertige mit Deinem Beistandselbst eines an und beglaubigt das ( beide ) mit einer eidesstattlichen Versicherung.
Das ist dann ein Beweismittels das das Gericht nicht verweigern darf.
Auch ansonsten sollte man alles, was für die eigene Position spricht, immer in schriftlicher Form vorlegen, also z.B. Atteste, Stellungnahmen oder eben E.V.
Was ein Beistand ist und wie eine EV aussehen kann, kannst Du hier nachlesen:
http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/...tigte.html#1130
http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/...erung.html#1134
In der Hoffnung, Dir schon mal ein paar nützliche Hinweise gegeben zu haben
Gruß...........Fiete