Aktiv für die Abschaffung von Jugendämtern

Umgangsrecht

#1 von sskouni , 20.02.2012 12:03

Hallo Alle zusammen,

also ich bin neu hier im Forum :) Ich erzaehl euch erstmal meine Geschichte damit ihr wisst um was es geht.
Also meine Schwester (jetzt 15Jahre alt) und ich(jetzt 23Jahre alt) haben in Tunesien mit unseren Deutschen Mutter und unserem tunesien Vater gelebt. Unsere Eltern haben sich dann 2001 scheiden lassen und wir sind dann mit meiner Mutter nach Deutschland zurueck gegangen. Mein Vater ist in Tunesien geblieben und hat uns einmal im Jahr besucht. Meine Beziehung zu meiner Mutter war nicht immer einfach weil sie nicht wollte dass ich weiterhin mit meiner tunesischen Verwandtschaft und Freunden Kontakt habe. Ich durfte auch nicht in den Ferien nach Tunesien fliegen um meinen Vater zu besuchen. Deswegen ist mein Vater einmal im Jahr zu uns nach Deutschland gekommen. Mittlerweile wohn ich wieder in Tunesien. Jetzt moechte meine 15jaehrige Schwester mich gerne besuchen und meinen Vater natuerlich auch. Mein Vater hat sie seit 2 Jahren nicht gesehen und ich seit 1 1/2Jahren und ich kann jetzt auch nicht nach Dtl fliegen weil ich schwanger bin. Leider moechte meine Mutter nicht dass sie uns besucht. Meine Schwester moechte so gerne in den Ferien herfliegen und wir wuerden auch die gesamten Kosten uebernehmen. Jetzt wollt ich euch fragen ob meine Mutter ueberhaupt meine Schwester daran hindern kann uns zu besuchen oder was es sonst noch fuer Moeglichkeiten gibt? Ist echt dringend denn die Streiterein zwischen meiner Schwester und meiner Mutter spitzen sich taeglich zu.

lg
sonia

sskouni  
sskouni
Beiträge:1
Registriert am: 20.02.2012

RE: Umgangsrecht

#2 von Fiete2 , 21.02.2012 04:32

Hallo Sonia,
eigentlich ist Dein Vorstellungsbeitrag hier zwar nicht ganz richtig, dafür gibt es die Vorstellungsrunde:
Vorstellungsrunde ,
aber da Du ja gleich zum Thema Umgang übergehst, passt er trotzdem hier her .

Die Antwort ist nicht ganz einfach.
Ich gehe mal davon aus, daß das Sorgerecht für Deine Schwester vermutlich entweder dem Vater entzogen wurde, oder er es nie offiziell hatte ( nach deutschem Recht ). Korrigiere mich, wenn es anders ist.
Trotzdem hat er und noch mehr Deine Schwester selbstverständlich das Recht, miteinander Umgang zu haben.
Deine Mutter kann ihr zwar im Rahmen der Alltagssorge so einiges verbieten ( möglw. auch Auslandsreisen ), aber den Umgang mit dem Vater grundsätzlich nicht.

Rein theoretisch müßte er dazu lediglich einen Umgangsantrag bei Gericht ( in D. ) stellen. Wenn der zum vollstreckbaren Beschluss würde, könnte Deine Mutter nix dagegen machen, zumindest nicht ohne sich dadurch empfindlichen Ordnungsmitteln auszusetzen ( z.B. ein Zwangsgeld bis zu 25000€ oder sogar dem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, oder im Extremfall des ganzen Sorgerechts ).

Soweit die Theorie und ich würde es an der Stelle des Vater ( oder auch an Deiner Stelle, als Schwester hast Du ja auch ein Umgangsrecht ) sicherlich erstmal so versuchen, da das der vorgesehene Rechtsweg ist.

Allerdings gibt es in der Praxis einige Aspekte, die die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich verkomplizieren können.

Deine Mutter könnte z.B. behaupten, daß sie Angst hätte, daß die Schwester nicht wiederkommt, entführt wird, zwangsverheiratet, beschnitten, oder was noch an ähnlichen Befürchtungen denkbar ist ( zumindest wenn man dem Kind Steine in den Weg legen möchte ).
Und leider verhalten sich viele Jugendamtsmitarbeiter in D., warum auch immer, sehr ähnlich.
So Ausländerfreundlich sie sind, wenn es um innerdeutsche Verhältnisse geht, so mittelalterlich sind sie oftmal bei Auslandsbezügen.

So ist mir der Fall einer einer Familie aus Äthiopien bekannt, die nicht mit ihrer Tochter zu Besuch nach Hause ( zu Großeltern und Verwandten ) fliegen dürfen, obwohl sie deutsche Staatsbürger sind ( seit über 20 Jahren in D. leben ), weil substanzlos behauptet wird, es wäre nicht auszuschließen, daß das Mädchen dort beschnitten wird ( wohlgemerkt, es gibt überhaupt keinen Hinweis darauf, daß derartiges geplant oder üblich ist ).

Es könnte also schwierig werden und einen langatmigen, möglw. teuren Gerichtsprozess mit sich bringen, bis das Umgangsrecht durchgesetzt wird.

Die Rechtslage und die übliche Praxis in Tunesien kennst Du ( bzw. kennt der Vater ) sicherlich besser als ich ( habe ich leider gar keine Ahnung von ).

Vermutlich ist es das klügste, zu nochmal ( schriftlich ) zu versuchen, sich mit der Mutter einig zu werden ( da sind Eltern zu verpflichtet ), die Versuche genauest zu dokumentieren und ggf. einen exakt ausformulierten Antrag ( sonst ist er nicht vollstreckbar ) bei Gericht zu stellen. Beide, Du und der Vater.
Versuch macht klug.

Das JA wird sich dann vermutlich von allein damit befassen, da das Gericht ihm in jedem Famlienrechtsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen muß.
Mit etwas Glück hat es kein interesse an dem Fall und hält sich einigermaßen raus.
Mit Pech passiert etwas, was man vorher nicht abschätzen kann. Dann habt Ihr ein Problem.
Aber darüber vorab zu spekulieren bringt nix.
Würde mich feuen, wenn Du uns hier auf dem Laufenden halten könntest.

Gruß.........Fiete


Respekt immer!
Angst nie!

 
Fiete2
Beiträge:51
Registriert am: 15.01.2012

Umgangsrecht

#3 von Chriss , 10.05.2012 08:51

Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Kind, 7 Jahre, möchte nicht zum Papa. Nun möchte der aber alles daran setzen, weil er meint es würde der Entwicklung des Kindes schaden, wenn er keinen Kontakt hätte. Das Gespräch beim Jugendamt war ein Reinfall. Man hat mir nur aufgezeigt, welche Rechte und Möglichkeiten, vor allem gerichtlich er hat, ich habe anscheinend gar keine und das Kind erst recht nicht. Und das JA meinte, ein Kind müsse ob es nun wolle oder nicht. Es muss dahin. Nun habe ich einen Termin bei der Erziehungsberatungsstelle und die haben hinter meinem Rücken meinen Ex dazugeladen. Ich wollte erstmal ein Einzelgespräch. Wie sieht die Rechtssprechung aus? Wer kennt sich aus? Wenn ein Kind absolut nicht will, wird es wirklich gezwungen? Muss es wirklich, egal was das Kind eigentlich will? Ich finde das schadet viel eher seiner Entwicklung, wenn es zu etwas gezwungen wird. Von meiner Seite aus, darf es jederzeit den Kontakt zum Papa haben, biete es ihm auch täglich an, aber er möchte einfach nicht. Wie kann ich ihm helfen, wer kann uns helfen? Wir wohnen in Hessen.

Bitte meldet Euch. Danke

Chriss  
Chriss
Beiträge:1
Registriert am: 10.05.2012

RE: Umgangsrecht

#4 von Fiete2 , 11.05.2012 00:10

Hallo Chriss,
ich würde vorschlagen, daß Du Dich zunächst mal ein wenig informierst, was die Rechtslage und den Stand der Forschung zum Thema Kindeswille und Elternpflichten, aber auch und besonders zu den besten Interessen des Kindes, betrifft.
Es fällt auf, daß Deine Anfrage sehr pauschal und undifferenziert ist.
Die Rechte und Möglichkeiten z.B. sind für beide Eltern gleich. Du hast die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vater Eures Kindes.
Und das Kind hat selbstverständlich ebenfalls Rechte, die sogar besonders zu schützen sind und eben darum geht es, wenn darauf hingewiesen wird, daß Umgang ein Recht des Kindes und eine Pflicht der Eltern ist, genau wie die gesamte Sorge.
Bei einem 7-jährigen Kind ist logischerweise kaum davon auszugehen, daß es einen gefestigten oder gar gereiften Willen hat.
Im Gegenteil, üblicherweise wird es alles tun, um möglichst gut mit seinen Bezugspersonen übereinzustimmen, besonders wenn es eine davon schon verloren hat.
Elternverlust ist grundsätzlich eher schädlich für die Entwicklung des Kindes, dieser Hinweis des Vaters ist also grundsätzlich als richtig zu betrachten.
Und daß man ein Kind auch in machen Fälle mal gegen den scheinbaren vordergründigen Willen zu etwas "zwingen" muß, weiß auch jeder, dessen Kind schon mal versucht hat, an einer belebten Strasse bei rot über eine Ampel zu laufen.

Es gilt also, die besten Interessen des Kindes zu ermitteln, zu erhalten und zu schützen.
In der deutschen Gesetzeslage ist das hauptsächlich im Art.6 (2+3) GG, und im § 1684 BGB festgestellt und baut im weiteren darauf auf.
http://dejure.org/gesetze/GG/6.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Natürlich darf man z.B. ein Kind, das von jemanden gequält wurde, nicht dazu zwingen, immer wieder dieser Situation ausgesetzt zu sein, denn das wurde es ja immer mehr beschädigen.
Aber Du schreibst ja selbst, daß Du Eurem Kind anbietest, Umgang mit dem Vater zu haben, was Du sicherlich nicht tun würdest, wenn der eine Gefahr für das Kind darstellen würde, ansonsten wäre es ja eine ernstzunehmende Drohung, durch die Du Dich selbst in ein schlimmes Unrecht setzen würdest.

Man könnte also, nach deiner sehr knappen Darstellung z.B. vermuten, daß Euer Kind möglw. irgendwie den Eindruck hat, daß es Dir lieber ist, wenn es keinen Umgang mit dem Vater hat.
Sollte dem so sein, wäre es Deine Pflicht, zu versuchen, dieses Defizit abzustellen. In manchen Fällen kann da eine Familientherapie sinnvoll sein.

Das JA kann dazu lediglich versuchen ein wenig zu beraten, noch besser Beratungen bei Drittleistern zu vermitteln. Dabei ist natürlich das Geschäftsinteresse zu beachten, also daß diese Leute auch Geld verdienen wollen.
Daß eine bestimmte Beratungsstelle ein Elterngespräch ansetzt, ohne dies den Eltern auch als solches mitzuteilen spricht natürlich gegen dieselbe. Grundsätzlich sind aber Elterngespräche u./o. Mediation ein sehr gutes Mittel, das helfen kann, die Eltern dazu zu bewegen, den Partnerkonflikt nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen, sondern in dessen Belangen einvernehmlich auf Elternebene zu kooperieren, wie es ihre Pflicht ist. Siehe auch § 1687 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html

Es ist also keineswegs egal was das Kind will, es darf aber nicht sein, daß die Eltern, ob absichtlich oder nicht, den Willen des Kindes gegen dessen beste Interessen manipulieren.
Das gilt allein schon deswegen, daß es dem Kind ermöglicht werden muß, sich ein eigenes Bild von der Welt zu machen und so einen eigenen Willen auszubilden.
Dem Kind diese Möglichkeiten zu bieten, ist oberste Pflicht und Recht der Eltern.

Das deckt sich im wesentlichen auch mit den Erfahrungen der meisten Eltern, Pädagogen und entsprechenden Wissenschaftler.

In der Hoffnung, Dir ein paar Anregungen geboten zu haben, die Dir möglw. helfen, die Sache etwas differenzierter und aus der Sicht der Kindesrechte zu betrachten

Gruß.........Fiete


Respekt immer!
Angst nie!

 
Fiete2
Beiträge:51
Registriert am: 15.01.2012

   

Telefonverbot

Xobor Ein eigenes Forum erstellen