Hallo Chriss,
ich würde vorschlagen, daß Du Dich zunächst mal ein wenig informierst, was die Rechtslage und den Stand der Forschung zum Thema Kindeswille und Elternpflichten, aber auch und besonders zu den besten Interessen des Kindes, betrifft.
Es fällt auf, daß Deine Anfrage sehr pauschal und undifferenziert ist.
Die Rechte und Möglichkeiten z.B. sind für beide Eltern gleich. Du hast die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vater Eures Kindes.
Und das Kind hat selbstverständlich ebenfalls Rechte, die sogar besonders zu schützen sind und eben darum geht es, wenn darauf hingewiesen wird, daß Umgang ein Recht des Kindes und eine Pflicht der Eltern ist, genau wie die gesamte Sorge.
Bei einem 7-jährigen Kind ist logischerweise kaum davon auszugehen, daß es einen gefestigten oder gar gereiften Willen hat.
Im Gegenteil, üblicherweise wird es alles tun, um möglichst gut mit seinen Bezugspersonen übereinzustimmen, besonders wenn es eine davon schon verloren hat.
Elternverlust ist grundsätzlich eher schädlich für die Entwicklung des Kindes, dieser Hinweis des Vaters ist also grundsätzlich als richtig zu betrachten.
Und daß man ein Kind auch in machen Fälle mal gegen den scheinbaren vordergründigen Willen zu etwas "zwingen" muß, weiß auch jeder, dessen Kind schon mal versucht hat, an einer belebten Strasse bei rot über eine Ampel zu laufen.
Es gilt also, die besten Interessen des Kindes zu ermitteln, zu erhalten und zu schützen.
In der deutschen Gesetzeslage ist das hauptsächlich im Art.6 (2+3) GG, und im § 1684 BGB festgestellt und baut im weiteren darauf auf.
http://dejure.org/gesetze/GG/6.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html
Natürlich darf man z.B. ein Kind, das von jemanden gequält wurde, nicht dazu zwingen, immer wieder dieser Situation ausgesetzt zu sein, denn das wurde es ja immer mehr beschädigen.
Aber Du schreibst ja selbst, daß Du Eurem Kind anbietest, Umgang mit dem Vater zu haben, was Du sicherlich nicht tun würdest, wenn der eine Gefahr für das Kind darstellen würde, ansonsten wäre es ja eine ernstzunehmende Drohung, durch die Du Dich selbst in ein schlimmes Unrecht setzen würdest.
Man könnte also, nach deiner sehr knappen Darstellung z.B. vermuten, daß Euer Kind möglw. irgendwie den Eindruck hat, daß es Dir lieber ist, wenn es keinen Umgang mit dem Vater hat.
Sollte dem so sein, wäre es Deine Pflicht, zu versuchen, dieses Defizit abzustellen. In manchen Fällen kann da eine Familientherapie sinnvoll sein.
Das JA kann dazu lediglich versuchen ein wenig zu beraten, noch besser Beratungen bei Drittleistern zu vermitteln. Dabei ist natürlich das Geschäftsinteresse zu beachten, also daß diese Leute auch Geld verdienen wollen.
Daß eine bestimmte Beratungsstelle ein Elterngespräch ansetzt, ohne dies den Eltern auch als solches mitzuteilen spricht natürlich gegen dieselbe. Grundsätzlich sind aber Elterngespräche u./o. Mediation ein sehr gutes Mittel, das helfen kann, die Eltern dazu zu bewegen, den Partnerkonflikt nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen, sondern in dessen Belangen einvernehmlich auf Elternebene zu kooperieren, wie es ihre Pflicht ist. Siehe auch § 1687 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html
Es ist also keineswegs egal was das Kind will, es darf aber nicht sein, daß die Eltern, ob absichtlich oder nicht, den Willen des Kindes gegen dessen beste Interessen manipulieren.
Das gilt allein schon deswegen, daß es dem Kind ermöglicht werden muß, sich ein eigenes Bild von der Welt zu machen und so einen eigenen Willen auszubilden.
Dem Kind diese Möglichkeiten zu bieten, ist oberste Pflicht und Recht der Eltern.
Das deckt sich im wesentlichen auch mit den Erfahrungen der meisten Eltern, Pädagogen und entsprechenden Wissenschaftler.
In der Hoffnung, Dir ein paar Anregungen geboten zu haben, die Dir möglw. helfen, die Sache etwas differenzierter und aus der Sicht der Kindesrechte zu betrachten
Gruß.........Fiete